HINWEIS vorab - für alle die bisher zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben - verbunden mit einem herzlichen Dankeschön -
und an alle, die sich im weiteren Verlauf hier beteiligen:
Die Klärung der Situation soll im weiteren Verlauf dazu beitragen, daß eine mögliche Schädigung von Ebay-Kunden ganz oder teilweise vermieden wird.
Dabei sollen technische Möglichkeiten, die zur Aufklärung einer möglichen Straftat beitragen, erörtert werden.
Auf Wunsch teile ich gerne die Artikel-Nr. bei Ebay mit !!!
Es dreht sich in diesem Fall nicht um einen möglichen Verlust eigener Daten sondern vielmehr um die Sicherung der Beweislast im juristischen Sinne (Zeitpunkt des Ausfalls der Festplatte ect.)
Damit stellt sich die Frage, ob die Daten auf der Festplatte ganz oder teilweise wiederhergestellt werden können.
Damit könnten Mängel, die zum Zeitpunkt vor dem Versand vorhanden waren nachgewiesen werden.
Der Verkäufer handelt als Privatperson, bezeichnet sich aber selbst als fachlich kompetent und hat u.a. die Festplatte mittels S.M.A.R.T überprüft.
Hinweise auf "fachliche Kompetenz" geben auch zahlreiche Links in der Artikelbeschreibung bei Ebay. Die Links führen direkt auf Sites im Web.
<ups> !!!
... dort finden sich direkt Angaben wie Preis der Festplatte und die Information "Nicht mehr lieferbar".
Vom Verkäufer wurde das Notebook als gebraucht verkauft und mit der Abgabe des Angebots bei Ebay von meiner Seite aus trotz bestehnendem EU-Recht auf eine einjährige Garantie verzichtet. Dies entbindet den Verkäufer ab nicht davon, bekannt Mängel zu benennen und durchgeführte Systemprüfungen nachzuweisen (S.M.A.R.T ... ) und den Zustand "das Gerät ist voll funktionsfähig" zu belegen.
<ups>
... erwähnte Prüfprotokolle liegen nicht mehr vor.
Von juristischer Seite wird nun abzuklären sein, ob
1 - vom Käufer auf geltendes EU-Recht verzichtet werden kann -
sowie die Formulierung bzw. Rechtsgültigkeit der Verzichtserklärung
2 - die gesetzliche Garantie und Gewährleistung damit ausgeschlossen ist
3 - der Verkäufer einen S.M.A.R.T Festplattenstatus nachweisen muß
(dieser Zustand wurde vom Verkäufer geprüft)
4 - ein Gutachter Nachweise erbringen kann, daß die verschwiedenen
Mängel dem Verkäufer bekannt waren.
Grundsätzlich ist mir bekannt, daß eine Beweisführung im vorliegenden Fall sehr schwierig ein wird. Ich möchte damit aber auch aufzeigen, daß es immer häufiger vorkommt, daß Käufer bei Ebay geschädigt werden.
z.B.
- beschädigte Ware oder unvollständige Lieferung
- verschweigen von Mängeln
- fehlende Angaben zur Baujahr des Gerätes und der Nutzungsdauer
- keine Angaben über ausgetauschte Gerätekomponeten
- keine Angaben zur Anzahl der Vorbesitzer
- keine Angaben zum Besitzstand ( gestohlene Geräte ... )
usw.